Himmellaternen – ein brandgefährliches Spiel mit dem Feuer

Kreisfeuerwehrverband Traunstein warnt vor den verbotenen Ballonen

Dass sie regelmäßig UFO-Alarm auslösen, wie vor knapp zwei Wochen in Emertsham, ist längst nicht das Gefährlichste an den sogenannten Himmelslaternen, oder auch Skyballons genannt.
Diese Mini-Heißluftballone steigen zu lassen, ist buchstäblich brandgefährlich sagt Kreisbrandrat Hans Gnadl.
Die kugelförmigen Flugkörper aus hauchdünnem Reispapier, die von einem kleinen Brenner befeuert werden und wie Heißluftballons in den nächtlichen Himmel aufsteigen zu lassen, erfreuen sich als Partyspaß stetig wachsender Beliebtheit. Den Brandschützern im Landkreis Traunstein macht das jedoch größte Sorgen. Denn die Ballone enthalten eine brennbare Substanz und können beim unkontrollierten Niedergehen leicht Brände auslösen. Bisher ist es in unserer Region noch zu keinem Feuer, ausgelöst von „Kong-Ming-Laternen“ gekommen. Dass jedoch sei nur noch eine Frage der Zeit, warnt der Kreisfeuerwehrchef. Er macht deshalb darauf aufmerksam, dass die leuchtenden Flugkörper in Bayern verboten sind. Sie gelten als unbemannte Ballone, bei denen die Luft mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird. Dadurch fallen sie unter die Verordnung zur Verhütung von Bränden.
Es sei streng untersagt, die als Himmelsballone, als Sky- oder Fluglaternen bezeichnete Objekte in den Himmel steigen zu lassen. Wer sich daran nicht halte, riskiere ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro und hafte zudem für Schäden, die durch die Flugkörper entstehen. Bis zu 500 Meter hoch können die leuchtenden Ballone steigen und dadurch auch eine Gefahr für den Flugverkehr werden.
Es handele sich um nicht kontrollierbare, bewegliche, offene Feuerstätten, erklärt Gnadl. Aus fachlicher Sicht bestehen deshalb schwere Bedenken den Brandschutz im Umkreis der fliegenden oder unkontrolliert landenden Ballone sicherstellen zu können.
Bei Feiern im Freien könnten die fliegenden Feuerbälle zur großen Gefahr werden. Doch nicht nur Wälder oder landwirtschaftliche Flächen sind bedroht. In Unterfranken landete eine Himmellaterne vor kurzem auf dem Dach einer Schreinerei und entfachte einen Brand. Die Nachbarn konnten das Feuer zum Glück vor dem Eintreffen der Feuerwehr löschen. Kreisbrandrat Hans Gnadl bittet dringend alle, die ein Gartenfest oder eine Geburtstagsfeier planen auf dieses gefährliche Schauspiel zu verzichten! Bei Hochzeiten würden die Himmelslaternen immer wieder zum Einsatz kommen - wohl aus Unkenntnis des Verbots, sagt Gnadl. Dazu kommt, dass die Flugkörper für unbekannte Flugobjekte (UFOs) gehalten werden und manche Menschen in Angst versetzen. Bei der sogenannten UFO-Hotline des Centralen Erforschungsnetz Außergewöhnlicher Himmelsphänomene (CENAP) in Mannheim gehen in jüngster Zeit aus dem ganzen Bundesgebiet zahlreiche Berichte über vermeintliche fliegende Untertassen ein. Die Mitarbeiter dort identifizieren die Flugobjekte „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ als Himmelslaternen. Vor einer Invasion aus dem All müsse sich niemand fürchten, so Kreisbrandrat Hans Gnadl - wohl aber vor großer Brandgefahr.
Zum Bild:
Himmelslaternen sind zwar schön anzusehen, aber brandgefährlich. Die Kreisbrandinspektion Traunstein warnt vor den Gefahren und erinnert daran, dass es in Bayern verboten ist, die leuchtenden Flugkörper aufsteigen zu lassen.

Text: Peter Volk
Bilder: Feuerwehr Rinteln / Feuerwehr Kronach