GHS Verordnung (Globally Harmonised System)
Globally Harmonised System (GHS) = Neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe und Gemische
-> die Gefahrensymbole wurden teilweise gändert
Vergleich alte und neue Gefahrensymbole
•GHS geht auf einen UN-Beschluss von 1992 zurück, bei dem eine weltweite Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen und Gemischen vereinbart wurde.
Die GHS-Verordnung ist am 20. Januar 2009 in Kraft getreten.
Sie ist für alle EU-Mitgliedsstaaten unmittelbar verbindlich.
Langfristig löst sie die Stoff-Richtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungs-Richtlinie 1999/45/EG ab. Beide werden zum 1. Juni 2015 aufgehoben.
Folgende Übergangsfristen gelten:
•Stoffe müssen bis spätestes 1. Dezember 2010 nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden
•Gemische (=Zubereitungen) müssen bis spätestes 1. Juni 2015 nach GHS eingestuft und gekennzeichnet werden
•Stoffe müssen zwischen dem 1.12.2010 und 1.6.2015 nach dem GHS-System und der Stoff-Richtlinie 67/548/EWG eingestuft werden => die Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen erfolgt in diesem Zeitraum nur nach GHS!
•Lagerbestände mit „alter“ Kennzeichnung dürfen nur noch bis 01.12.2012 (Stoffe) bzw. 01.06.2017 (Gemische) in Verkehr gebracht werden!


